Der Brennende Kreuzzug
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 Gesetze der Gilde.

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Donner-alphawolf
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Donner-alphawolf


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BeitragThema: Gesetze der Gilde.   Gesetze der Gilde. Icon_minitimeDo Dez 31, 2009 1:49 pm

§1 Bewerbungen

1. Alle Bewerbungen von Twinks werden schriftlich im Forumsthreat Bewerbungen eingereicht. Zwingend erforderlich ist dabei eine wahrheitsgemäße Angabe aller Charaktere und dernen Gildenzugehörigkeit. Sollte sich rückwirkend eine Falschangabe bemerkbar machen, kann dies zum Ausschluß aus der Gilde führen.

2. Nach Eingang der Bewerbung wird intern eine Umfrage zum Beitrittsgesuch gestartet. Wenn 75% oder mehr alle abgegebenen Stimmen den Beitritt befürworten, wird der Bewerber angenommen. Die Umfrage läuft 7 Tage und am Ende wird das Ergebnis im Threat bekanntgegeben.

§2 Ränge / Beförderungen

1. Beim Neuzugang in Gilde ist man Neuling und behält diesen Rang bis zur Vorstellung der eigenen Person im Forum unter Menber stellen sich vor. Danach beginnt eine 2 monatige Probezeit. Nach deren Abschluss wird man befördert.

2. Beförderungen werden generell nur nach Einbringen in der Gilde vorgenommen. Dazu gehört Hilfe für andere Mitglieder sowie Planung / Durchführung von Events sowie Raids.
Wer nur seine eigenen Interessen verfolgt und seine Teamfähigkeit nicht unter Beweis stellt wird keinerlei Rechte in der Gemeinschaft erwerben.

3. Gildentwinks werden generell in der Offiziersnotiz als solche gekennzeichnet und werden maximal auf Rekrut befördert. Es reicht vollkommen aus wenn ein Charakter einer Person die Zugriffsrechte auf die Bank und sonstige Rechte besitzt. Dies ist auch gegenüber denen gerechter, die nur 1 Charakter haben.

4. Accountbesitzerwechsel sowie Accountsharing müssen VOR der Übergabe im Forum gemeldet werden, unter Angabe welche Person auf welchen Account Zugriff besitzt.
Bei Accountsharing wird der Rang auf den niedrigsten Rang der Person gesetzt die Zugriff auf den Account hat. Es hat einen Grund warum manche einen tiefen Rang haben und andere einen hohen.
Besitzerwechsel in gildenfremde Personen haben einen Dekradierung auf Neuling zur Folge, da diese Person damit neu in der Gilde ist und uns nicht bekannt.
Besitzerwechsel in gildeneigene Personen unterliegen der Twinkregel §2 Abs. 3.
Sollte sich herausstellen das ungemeldete Personen auf irgendwelche Gildenaccounts egal welchen Ranges Zugriff haben wird mit sofortiger Dekradierung auf die minimalste Stufe gehandelt und diese NICHT zurückgenommen.

§3 Abwesenheit / Inaktivität / Gilde verlassen

1. Bei Abwesenheit über 3 Monate ist schriftlich im Forum dies zu vermerken.

2. Bei unangemeldeter Abwesenheit über 3 Monate wird der jeweilige Char aus der Gilde entfernt. Wer drei Monate einen Charakter nicht spielt bringt sich eh nicht aktiv in die Gemeinschaft ein.

3. Wer nach 3 monatiger Inaktivität aus der Gilde entfernt wurde und wieder neu beitritt wird als Neubewerber betrachtet. Dasselbe gilt für Personen die die Gilde freiwillig verlassen.

§4 Verhaltensregeln in der Gilde

1. Wie im RL können Spannungen im zwischenmenschlichen Bereich entstehen. Diese sind jedoch NICHT im Gildenchannel zu klären. Wer mehrfach den gildenchan missbraucht um seine persönlichen Indifferenzen mit anderen Spielern zu erörtern, stört das Gildenleben empfindlich und wird entfernt.

2. Als Gemeinschaft fühlen wir uns auch als solche und gönnen jedem das gleich wie uns selbst. Daher wird jegliche persönliche Bereicherung in Gildenevents mit sofortiger Verwarnung geahndet. Beim 2. Verstoß wird die Person entfernt. Falls nachweisbar diese Bereicherung böswillig verursacht wurde wird die betreffende Person sofort entfernt.
Wir brauchen in der Gilde keine Leute die nur an sich denken. Eine Gilde ist ein Zusammenschluß von Leuten, die gleiche Interessen verfolgen und dementsprechend gemeinsam handeln.
Böswillig im Sinne §4 Abs. 2 ist jede Form von Ninjalootens in Raids / Inis von Gegenständen die nicht durch den Plündermeister verteilt werden können. Jeder weiß das es nicht erlaubt ist und hat auch wenn er fahrlässig das Schnellplündern nicht abstellt die Konsequenz seiner Handlung zu tragen.

§5 Gildenbank

1. Entnahmen aus der Gildenbank sind für Charaktere innerhalb der Gilde zulässig.


§6 Ausschluss aus der Gilde

1. Ein Ausschluss aus der Gilde im formalen Sinn ergibt sich aus Verstoß gegen
a) §1 Abs. 1
b) §2 Abs. 4
c) §3 Abs. 2
d) §4 Abs. 1

2. Ein Ausschluss aus der Gilde im auserordentlichen Sinn ergibt sich aus
a) Aus Verhaltensweisen die sich gegen die Gesamtheit der Gilde erweisen.
b) Aus mehrfacher Beleidigung von Spielern.
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http://www.reisegruppe-elend.de
 
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